Infos für Unternehmen

INFOS FÜR UNTERNEHMEN

Hier finden Sie die wichtigsten allgemeinen* Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber in Stichworten. Wir beantworten Ihre Fragen gern ausführlich – der direkte Kontakt mit Ihnen ist uns wichtig. Nadja Liebe freut sich sehr auf ein persönliches Gespräch:
Tel. +49 (0)7231 77873-50 oder nadja.liebe@hohenhaus-ingenieure.de auf.
* (bzgl. evtl. abweichender Branchenregelungen beraten wir Sie gern)

Arbeitnehmerüberlassung

Die Ergänzung Ihres Teams durch eine qualifizierte, bei Hohenhaus Ingenieure fest angestellte Fachkraft ist die flexible Lösung für den Abbau von Arbeitsspitzen oder die Kompensation von Ausfällen für eine befristete Zeit.

AÜG

Seit 1.4.2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Diese Reform ergab wichtige Änderungen bzgl. Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer.

Dienstvertrag

Im Unterschied zum Werkvertrag verpflichtet sich der Vertragsnehmer beim Dienstvertrag gegen Vergütung, die Leistung zu erbringen, ohne den Erfolg zu garantieren.

Equal Pay

Seit 1.1.2018 gilt: Nach 9 Monaten Einsatzdauer bei Ihnen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf dieselben Bruttovergütungsbestandteile vergleichbarer Stammarbeitnehmer (inkl. Sonderzahlungen, Zulagen, VL, Sachbezügen). Alle Überlassungszeiten werden angerechnet, wenn dazwischen nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen.

Höchstüberlassungsdauer

Ein Teammitglied auf Zeit darf max. 18 Monate eingesetzt werden, sonst entsteht automatisch ein festes Arbeitsverhältnis. Tätigkeits-/Arbeitsplatzwechsel im Unternehmen oder Wechsel des Personaldienstleisters führen nicht zu einer Neuberechnung.

Interim-Management

Hohenhaus Ingenieure ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Überbrückung von Vakanzen, krankheitsbedingten und sonstigen Ausfällen, im Management von abgegrenzten Projekten und bei Neuausrichtungen im Unternehmen geht.

Personalvermittlung

Hohenhaus Ingenieure ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um Beratung und Recruiting zur Besetzung einer offenen Position in Ihrem Unternehmen geht. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite, damit Sie bald Mrs. oder Mr. Right in Ihrem Team begrüßen können.

Werkvertrag

Hohenhaus Ingenieure bietet Ihnen die erforderliche sorgfältige Gestaltung von Werkverträgen, um eine trennscharfe Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung sicherzustellen. Im Unterschied zum Dienstvertrag schuldet der Vertragsnehmer beim Werkvertrag gegen Vergütung den Erfolg der Leistung, ein mängelfreies Werk. Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihre Aufgabe optimale Vertragslösung zu finden.