Energieaudit
Effektiv die Anforderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) umsetzen.
Gemäß §§ 8-8d EDL-G sind seit April 2015 alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind (mehr als 250 Mitarbeiter und / oder mehr als 50 Mio. Umsatz pro Jahr) und kein entsprechendes Energie-oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben, verpflichtet, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.
Wir sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zertifiziert, werden für Sie als Energieberater nach § 7 Abs. 3 i.V.m.§ 8b EDL-G tätig und führen das erforderliche Energieaudit durch:
- Auftakt-Besprechung
- Datenerfassung
- Begehung des zu prüfenden Objektes
- Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung (Transport)
- Analyse
- Erstellung des Auditberichtes im Rahmen des Erstaudits bzw. Überarbeitung und Aktualisierung des bestehenden Berichtes im Rahmen des Wiederholungsauditsinklusive
- Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung
- Annahmen, die für die Berechnung der Einsparungen verwendet wurden
- Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen
- geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Vorschläge für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen
- Schlussfolgerungen
- Abschlussbesprechung