IATF 16949 – Kap. 4.4.1.2 Produktsicherheit

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Hersteller eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Aus diesem Grund fordern z. B. einige Automobilhersteller (OEMs) einen Produktsicherheitsbeauftragten (PCSR) von Ihren Lieferanten / Zulieferern.

Mit der Benennung eines PSCR soll verhindert werden, dass unsichere Produkte oder solche, die nicht konform mit den nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen sind, auf den Markt gelangen. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, mit dem Ziel des verbesserten Verbraucherschutzes und einer hohen Kundenzufriedenheit, müssen im Unternehmen ermittelt und systematisch gelenkt werden.

Sollte es dennoch zu Produkthaftungsfällen kommen, koordiniert ein PSCR in der Automobilindustrie die kundespezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben und vermittelt zwischen Kunden, Unternehmensleitung und Gesetzesvertreter.

Welche Aufgaben wir für Sie übernehmen:

  • Unterstützung bei den Aufgaben und Rolle des Produktsicherheitsbeauftragten (PCSR)
    • Rolle, Aufgaben und Kompetenzen
    • Organisation von Produktintegrität im Produktlebenszyklus
    • Handlungsempfehlungen bei Produktabweichungen
    • Umgang mit kritischen Merkmalen
    • Beispiele für Werkzeuge und Methoden
    • Informationsfluss innerhalb der Lieferkette
    • Anforderungen an die Dokumentation
  • Unterstützung bei Einstufungen der Risiken
    • Daten und Informationen sammeln und bewerten
    • Risikobewertung / Ermittelte Risiken einstufen innerhalb der Lieferkette
    • Best practice

Sie wünschen weitere Informationen? Unsere erfahrenen Experten beantworten Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch oder in einer Videokokonferenz.